D: Sachleistungen für Missbrauchsbetroffene weiter garantieren
Trotz der Erklärung im Koalitionsvertrag der Bundesregierung, den Fonds fortzuführen, hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hierfür keine Gelder bereitgestellt. Dazu erklärt Bischof Helmut Dieser von Aachen, Vorsitzender der Bischöflichen Fachgruppe für Fragen des sexuellen Missbrauchs und von Gewalterfahrungen bei der Deutschen Bischofskonferenz:
„Der Fonds Sexueller Missbrauch ist gerade für Betroffene von sexuellem Missbrauch in nicht institutionellen oder nicht kirchlichen Kontexten oft der einzige Weg, notwendige Unterstützungsleistungen wie zum Beispiel Fortführung von Therapien zu erhalten. Das war auch für uns als Kirche ein wichtiger Weg“, so Bischof Dieser.
Haushaltsgesetz 2026 „zügig nachbessern“
Er fügt hinzu: „Die Entscheidung, keine Gelder bereitzustellen, bedeutet für viele Tausende Betroffene das Aus für unbürokratische Hilfe. Daher geht mein dringender Appell ans Parlament, hier vor der Abstimmung über das Haushaltsgesetz 2026 zügig nachzubessern. Stellen Sie sicher, dass Betroffene verlässlich, unbürokratisch und ohne zusätzliche Belastungen Zugang zu den notwendigen Hilfen erhalten.“
Hintergrund
Über den Fonds Sexueller Missbrauch können Betroffene bisher Sachleistungen von bis zu 10.000 Euro - bei zusätzlichem Bedarf aufgrund von Behinderungen bis zu 15.000 Euro - beantragen. Der Fonds ermöglicht auch dann Unterstützungsleistungen, wenn dies über Hilfesysteme wie das Opferentschädigungsrecht nicht möglich ist. Derzeit stehen im Fonds nur noch Mittel für Anträge zur Verfügung, die bis März 2025 eingereicht wurden.
(pm - pr)
Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.