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Symbolbild: Frauen in Hijab Symbolbild: Frauen in Hijab  (AFP or licensors)

Ö: Bischöfe lehnen Kopftuchverbot ab

Die Bischofskonferenz hat sich kritisch zum nun beschlossenen Kopftuchverbot für Mädchen an Schulen geäußert.

Generalsekretär Peter Schipka erklärte, ein Verbot sei rechtlich fragwürdig und „nicht die richtige Methode“. In Fragen religiöser Kleidung solle es staatlich weder Gebote noch Verbote geben, denn „genauso wenig wünschenswert wie ein Zwang zum Kopftuch ist es, wenn es verboten wird“. Drucksituationen müssten durch Sanktionen gegenüber jenen verhindert werden, die solchen Druck ausübten.

Trotz solcher Einwände hat der Nationalrat am Donnerstag mehrheitlich für das Kopftuchverbot für muslimische Schülerinnen unter 14 Jahren gestimmt. Neben ÖVP, SPÖ und NEOS unterstützte auch die FPÖ den Beschluss, während die Grünen dagegen votierten. Sie teilten zwar das Anliegen, hielten das Gesetz aber für verfassungswidrig. Bildungsminister Christoph Wiederkehr verwies auf das Grundrecht auf persönliche Entwicklung ohne äußeren Zwang. Integrationsministerin Claudia Plakolm betonte, das Kopftuch sei kein neutraler Gegenstand, sondern ein Zeichen von Unterdrückung.

Politische Reaktion

Die FPÖ wertet das Verbot als Erfüllung einer langjährigen Forderung und sprach vom Kopftuch als „bewusst gesetztem Zeichen des politischen Islam“. Grünen-Klubchefin Sigrid Maurer warnte hingegen vor einer wahrscheinlichen Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof. Die SPÖ hob vor allem die verpflichtende Suspendierungsbegleitung hervor.

Das Gesetz gilt für öffentliche und private Schulen und umfasst Formen islamischer Kopfbedeckungen vom Hijab bis zur Burka. Bei Verstößen sind Gespräche mit Eltern vorgesehen, später Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro. Ab Herbst 2026 müssen suspendierte Schülerinnen bis zu 20 Wochenstunden an Maßnahmen zur Wiedereingliederung teilnehmen.

(kap - bl)

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11. Dezember 2025, 15:03