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Außenansicht Hamburger Dom vom Domplatz aus. Foto: Andreas Lechtape Außenansicht Hamburger Dom vom Domplatz aus. Foto: Andreas Lechtape 

D: Erzbistum Hamburg befürwortet eigene Missbrauchsstudie

Das katholische Erzbistum Hamburg befürwortet eine eigene umfassende Aufarbeitungsstudie zu Fällen sexualisierter Gewalt. Ziel sei ein neuer Erkenntnisgewinn, um daraus weitere konkrete Schritte abzuleiten, sagte Generalvikar Sascha-Philipp Geißler der „Neuen Kirchenzeitung". Dazu sei man mit der Unabhängigen Aufarbeitungskommission Nord (UAK) im Gespräch, so der Stellvertreter von Erzbischof Stefan Heße.

Bislang gibt es keine eigene wissenschaftliche Missbrauchsstudie für das gesamte Erzbistum Hamburg, zu dem rund 340.000 Katholiken in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg gehören. Es gibt lediglich eine Untersuchung für den besonders betroffenen Landesteil Mecklenburg sowie eine Studie für das Bistum Osnabrück, zu dem große Teile des heutigen Erzbistums Hamburg bis 1995 gehörten. Die UAK Nord, die gemeinsame Aufarbeitungskommission der Bistümer Hamburg, Osnabrück und Hildesheim, sieht darin eine Lücke.

Datenschutzstreit blockiert Akteneinsicht

Die Kritik, Hamburg gehe bei der Aufarbeitung langsamer vor als die Nachbarbistümer, wies Geißler zurück. „Mir ist Schnelligkeit weniger wichtig als Gründlichkeit.“ Derzeit laufe noch ein Verfahren vor dem interdiözesanen Datenschutzgericht über Fragen der Offenlegung von Fallmeldungen und der Verantwortung der UAK. „Wir müssen abwarten, was dieses von der UAK angestrengte Verfahren ergibt.“

In dem Verfahren geht es um die Frage, ob das Erzbistum der UAK auch ohne individuelle Einwilligungen der Betroffenen zumindest anonymisierte Akteneinsicht gewähren muss. Das Erzbistum lehnt dies bislang unter Verweis auf den Datenschutz ab. Die UAK sieht sich dadurch in ihrer Arbeit erheblich behindert und hat deshalb gegen die Auslegung des Datenschutzes durch das Erzbistum geklagt. Das Verfahren zieht sich bereits seit mehreren Monaten hin.

Zwei beschuldigte Priester weiter im Einsatz

„Mir tut es weh, wenn uns vorgehalten wird, wir würden da mauern“, sagte Geißler. „Es gilt in unserem Land das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung jeder natürlichen Person, und das müssen wir ernst nehmen.“ Datenschutz sei kein Tatenschutz, bestimme aber Spielräume für die Aufarbeitung.

Geißler räumte ein, dass es Fälle gebe, in denen beschuldigte Priester trotz gezahlter Anerkennungsleistungen an Betroffene weiter tätig seien, weil keine gerichtsfesten Beweise oder Schuldeingeständnisse vorlägen. „Wir haben tatsächlich zwei beschuldigte Priester, die als Pensionäre im gottesdienstlichen Bereich wirken, aber sonst keine Verantwortung tragen“, sagte er. „Ich kann die Betroffenenperspektive gut verstehen, dass das unerträglich scheint und hinterfragt wird.“ Solange jedoch niemand rechtskräftig verurteilt sei, gelte die Unschuldsvermutung.

(kna - cs)

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11. Februar 2026, 15:31