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Gläubige in der Peterskapelle in Luzern Gläubige in der Peterskapelle in Luzern  (ANSA)

Schweiz: Seelsorger müssen psychologische Eignungstests machen

Die römisch-katholische Kirche in der Schweiz verschärft ihre Massnahmen gegen sexuellen Missbrauch und dessen Vertuschung. Wie die Verantwortlichen an diesem Dienstag bekannt gaben, wird nach einer erfolgreichen Pilotphase die psychologische Eignungsabklärung für angehende Seelsorgende nun flächendeckend und verbindlich umgesetzt. Erste Konsequenzen wurden bereits gezogen: In Einzelfällen führte das Verfahren bereits zur Ablehnung von Kandidaten.

Hintergrund dieser Entwicklung ist die im September 2023 publizierte Pilotstudie zur Geschichte des sexuellen Missbrauchs im Umfeld der katholischen Kirche in der Schweiz. Als direkte Reaktion darauf beschlossen die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ) und die Orden-Konferenz (KOVOS) die Einführung wissenschaftlich fundierter Assessments.

Ein vierstufiges Verfahren unter externer Leitung

Das Verfahren wurde von einem Team um den renommierten Forensik-Experten Jérôme Endrass (Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich) entwickelt. Es ist seit dem 31. März 2025 für alle Priesteramtskandidaten sowie angehende Laienseelsorger und -seelsorgerinnen verpflichtend.

Der Prozess ist streng gegliedert und setzt auf externe Expertise, um Befangenheit zu vermeiden. Erstens sollen Testpsychologische Untersuchung durchgeführt werden. Es sollen somit standardisierte Erfassung psychologischer Merkmale erfasst werden. Zweitens sollen Kompetenzbasiertes Interview stattfinden. Anhand von Prüfungen soll damit die praktische Eignung für das Berufsfeld erfasst werden. Drittens sollen forensisch-klinisches Interview stattfinden. Durch tiefgehende Analyse sollen damit potenzielle Risikofaktoren ausgeschlossen werden. Und vierten sollen Eignungsgespräche durchgeführt werden. Dieser abschliessende Austausch mit den kirchlichen Ausbildungsverantwortlichen soll auf Basis der drei externen Expertenberichte durchgeführt werden.

Bilanz der Pilotphase: „Wichtig und richtig, aber anstrengend“

Zwischen April und Ende 2025 wurden insgesamt 72 Abklärungen in allen Bistümern durchgeführt (60 auf Deutsch, jeweils sechs auf Französisch und Italienisch). Zehn externe Fachpersonen aus der forensischen Psychologie und Personaldiagnostik begleiteten den Prozess.

Die Evaluation der Pilotphase zeigt ein differenziertes Bild: Die Kandidaten akzeptierten die Assessments mehrheitlich und bewerteten sie als „professionell, zugewandt und richtig“. Gleichzeitig wurde das Verfahren als „intensiv, aufwändig und teils sehr anstrengend“ wahrgenommen.

Erste konkrete Auswirkungen

Die Massnahme zeigt bereits Wirkung. In Einzelfällen folgten die diözesanen Verantwortlichen den Empfehlungen der Fachpersonen und entschieden sich gegen eine weitere Zusammenarbeit mit evaluierten Personen. Neben der Identifikation ungeeigneter Bewerber dienen die Tests laut Mitteilung auch der gezielten Personalentwicklung: Stärken und Grenzen werden frühzeitig erkannt, um individuelle Ausbildungsziele festzulegen.

Die Besonderheit der katholischen Kirche in der Schweiz

Die katholische Kirche in der Schweiz unterscheidet sich durch ihr „duales System“ massgeblich von anderen Ländern. Während die Bischöfe für die Pastoral zuständig sind, obliegt die Verwaltung der Kirchensteuergelder den demokratisch organisierten staatskirchenrechtlichen Körperschaften (wie der RKZ). Dieses System ermöglicht eine stärkere Mitbestimmung der Laien und eine finanzielle Transparenz, die derzeit auch als Hebel genutzt wird, um Reformen und Präventionsmassnahmen wie die nun eingeführten Assessments landesweit durchzusetzen.

(pm - mg)

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03. Februar 2026, 11:00