D: Über 93 Millionen Euro für Missbrauchsopfer genehmigt
Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) zahlte Betroffenen von sexuellem Missbrauch seit Anfang 2021 bis Ende 2025 mehr als 93 Millionen Euro. Allein im vergangenen Jahr betrug die Summe im Bereich der sogenannten Erst- und Folgeanträge rund 7,7 Millionen Euro. Das ging aus dem an diesem Donnerstag in Bonn vorgestellten Jahresbericht der UKA hervor. Die Zahl der eingereichten Anträge ging dabei erneut zurück und erreicht mit 186 Anträgen ihren bisherigen Tiefststand.
Die UKA wurde am 1. Januar 2021 gegründet. Sie hat die Aufgabe, darüber zu entscheiden, wie viel Geld Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids erhalten. Dem Verfahren liegt eine von der deutschen Bischofskonferenz beschlossene Ordnung zugrunde. Die interdisziplinäre Expertenkommission orientiert sich in der Zuteilung von Schmerzensgeld an Urteilen staatlicher Gerichte, eine Höchstgrenze gibt es allerdings nicht.
(kna – cf)
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