Papst betont Vorrang der Wahrheit in Eheprozessen
Der Papst erklärte, in der kirchlichen Rechtsprechung wirke „ein grundlegender Aspekt des pastoralen Dienstes: die Diakonie der Wahrheit“. Jeder Mensch brauche Klarheit über seine kirchliche Situation, um „den Weg des Glaubens und der Liebe“ gut zu gehen. Die juristische Wahrheit in kirchlichen Verfahren sei Teil der existenziellen Wahrheit der Kirche, so der US-amerikanische Papst, der selbst ausgebildeter Kirchenrechtler ist.
Leo XIV. riet den Kirchenrechtlern, die Versöhnung von Ehepaaren in schwieriger Lage zu fördern, gegebenenfalls auch durch die Gültigmachung der Ehe. Es gebe jedoch Situationen, in denen ein Prozess notwendig sei. Immer bestehe das Ziel kirchlicher Gerichte in einem Dienst an der Wahrheit und nicht in technischen Abläufen. Der Papst erinnerte daran, dass die Wahrheit über persönliche und gemeinschaftliche Rechte in den kirchlichen Verfahren eine geistliche Dimension habe. Prozessrecht sei kein Hindernis, sondern ein Instrument der Gerechtigkeit.
Im Zentrum stehe das Heil der Seelen. Diese höchste Norm des kirchlichen Rechts gelte auch für Eheprozesse. Der Papst bezeichnete das Wirken kirchlicher Richter und Anwälte als Beitrag zu echter Gerechtigkeit und wahrer Barmherzigkeit. Ihr Dienst offenbare eine „große ekklesiologische, juristische und pastorale Bedeutung“.
(vatican news – gs)
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