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Ein Anwalt schaut vor dem Obersten Gerichtshof Indiens in Neu-Delhi auf sein Mobiltelefon. Ein Anwalt schaut vor dem Obersten Gerichtshof Indiens in Neu-Delhi auf sein Mobiltelefon. 

Indien: Oberstes Gericht bestätigt Entlassung eines christlichen Offiziers

Der Oberste Gerichtshof Indiens hat die Beschwerde eines christlichen Armeeoffiziers abgewiesen, der seine Entlassung aus den Streitkräften anfocht. Die Entlassung war erfolgt, nachdem sich der Mann geweigert hatte, an den religiösen Aktivitäten seines Regiments in einem Sikh-Tempel teilzunehmen.

Das Gericht stimmte der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Delhi zu, der die Maßnahme des Militärs bestätigt hatte, und bezeichnete das Verhalten des protestantischen Offiziers Samuel Kamalesan als „unvereinbar mit der militärischen Disziplin“.

Die Entlassung des Offiziers erfolgte aufgrund eines einzigen Vorfalls, bei dem er sich weigerte, den heiligsten Bereich des Sikh-Tempels zu betreten, mit der Begründung, dies widerspreche seinem christlichen Glauben. Kamalesan argumentierte, er habe ansonsten respektvoll an allen anderen Veranstaltungen teilgenommen und auch die multireligiösen Räume des Regiments besucht. Er habe sich jedoch lediglich geweigert, seine Soldaten, die alle der Sikh-Religion angehörten, in einen Ort zu begleiten, den diese als heilig betrachten. Kamalesan hatte angegeben, er habe seine Truppen stets zu religiösen Paraden begleitet, sich aber von der Teilnahme an Gottesdiensten oder speziellen Zeremonien im Sikh-Heiligtum aus „Gründen des religiösen Gewissens“ ferngehalten.

Grundrecht des Klägers auf Religionsausübung

Der Anwalt des Offiziers argumentierte vor Gericht, dass das in Artikel 25 der Verfassung verankerte Grundrecht des Klägers auf Religionsausübung nicht allein deshalb aufgehoben werden könne, weil er eine Uniform trage. Dem widersprach das Oberste Gericht und betonte, dass dieses Recht nicht verletzt werde, wenn man ein Gotteshaus einer anderen Religion betrete. Das Gericht hob zudem hervor, der Offizier habe den Rat eines örtlichen christlichen Pastors ignoriert, der ihn beruhigt hatte, dass der Eintritt in den Tempel möglich sei.

Die darauffolgende Entlassung aus der Armee wegen „schwerwiegender Disziplinlosigkeit“ wurde vom Obersten Gerichtshof bestätigt. Der indische katholische Journalist und Autor John Dayal kommentierte den Fall gegenüber der Nachrichtenagentur Fides scharf: „Es handelt sich um einen schwerwiegenden Akt, der die in der Verfassung verankerte Gewissens- und Religionsfreiheit mit Füßen tritt.“ Dayal beobachtet, dass die Vermeidung eines religiösen Ritus oder einer Geste aus Gewissensgründen ein Sachverhalt sei, der rechtlich geschützt sei und die intimste Sphäre des Menschen berühre. „Kein Bürger sollte aus diesem Grund gezwungen oder bestraft werden“, so Dayal. Der Fall hat eine breitere Debatte über die Möglichkeit der Auferlegung „angemessener Grenzen“ für die Religionsfreiheit im Rahmen des Militärdienstes sowie über die Rolle der Säkularität innerhalb der Traditionen der Streitkräfte ausgelöst.

(fides - mg)

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29. November 2025, 10:54